Beschluss
zur Entscheidung des BVerfG zum "Besoldungsabschlag Ost"
(außerordentliche Bundesvertreterversammlung vom 26. Juli 2003 in Kassel)

Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 12.2.2003 wiederholt der DRB seine Forderung nach einer gleichen Besoldung für Richter, Staatsanwälte und Beamte in ganz Deutschland.

Wie auch das Bundesverfassungsgericht festgestellt hat, handelt es sich bei der Sonderregelung für die neuen Bundesländer nur um eine Übergangsregelung, die nicht beliebig verlängerbar ist, zumal das Bundesverfassungsgericht betont, dass allein fiskalische Gründe keine unterschiedliche besoldungsrechtliche Behandlung vergleichbarer Personengruppen rechtfertigt.

Es ist zu bedauern, dass die Ungleichbehandlung fortdauert.

Die Politik ist und bleibt aufgefordert, wie das in Berlin schon seit Jahren gelungen ist, diesem unwürdigen Zustand schnell ein Ende zu bereiten!


 

 

 

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