20.01.18

Organisation

25 Mitgliedsverbände bilden eine starke Gemeinschaft

Der Deutsche Richterbund (DRB) ist Dachverband von insgesamt 25 Mitgliedsverbänden.

Dazu gehören 16 Landesverbände und 5 Verbände an den obersten Bundesgerichten – Bundesgerichtshof und Generalbundesanwalt, Bundesarbeitsgericht, Bundesfinanzhof, Bundessozialgericht und Bundespatentgericht. Zudem zählen 4 Verbände aus den Fachgerichtsbarkeiten zum DRB – die Arbeits-, Finanz-, Sozial- und  Wehrdienstrichter haben sich dem Verband angeschlossen.

Die Organe des Deutschen Richterbundes sind die Bundesvertreterversammlung als höchstes Beschlussorgan, der Bundesvorstand und das Präsidium. Das Präsidium führt die laufenden Geschäfte des Verbandes.

Die Bundesvertreterversammlung besteht aus Vertretern aller Mitgliedsverbände. Nach einem in der Satzung festgelegten Schlüssel entsenden sie ihre Delegierten. Die Bundesvertreterversammlung fasst die grundlegenden Beschlüsse zur Verbandspolitik und wählt das Präsidium. Sie tagt regelmäßig im Abstand von 18 Monaten.

Der Bundesvorstand besteht aus den Mitgliedern des Präsidiums und weiteren Mitgliedern, die die Mitgliedsverbände bestimmen. Derzeit gehören dem Bundesvorstand rund vierzig Kollegen an. Der Bundesvorstand ist das wichtigste Beschlussorgan zwischen den Bundesvertreterversammlungen. Er tagt in der Regel zweimal pro Jahr.

Präsidium führt die laufenden Geschäfte 

Das Präsidium führt die laufenden Geschäfte des Deutschen Richterbundes. Es tagt regelmäßig monatlich in der Bundesgeschäftsstelle und wird von einem Bundesgeschäftsführer unterstützt.

Es gibt zudem Fachkommissionen und Arbeitsgruppen. Die Fachkommissionen werden vom Bundesvorstand besetzt und unterstützen durch ihre vorbereitende gutachterliche Tätigkeit die laufende Arbeit von Präsidium und Bundesvorstand. Ihre wichtigste Aufgabe besteht darin, die Stellungnahmen des Verbandes zu den Gesetzesvorhaben von Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat durch interne Papiere vorzubereiten. Die endgültige Beschlussfassung über die Stellungnahmen des Verbandes obliegt jedoch in jedem Fall dem Präsidium, dem Bundesvorstand oder der Bundesvertreterversammlung.

Derzeit gibt es folgende Fachkommissionen: Besoldungskommission, Große Strafrechtskommission, Staatsanwaltskommission. Das Präsidium hat darüber hinaus die Möglichkeit, zu wichtigen Arbeitsbereichen Arbeitsgruppen einzusetzen, die ihm kurzfristig zuarbeiten.

Ansprechpartnerin

Bild von Claudia Keller Claudia Keller Stellvertretende Bundesgeschäftsführerin
Telefon030/ 206125-0 Fax 030/ 206125-25 E-Mail info@drb.de